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Tagwechsel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Datumswechsel, Tageswechsel; an einem bestimmten, im Wechseltext angegebenen Tage fälliger Wechsel (Art. 33 I WG). Tagwechsel bilden in der Praxis die Regel.

    Gegensatz: Sichtwechsel.

    Anders: Dato-Wechsel.

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