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Revision von Tagwechsel vom 14.06.2008 - 12:48
Tagwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Datumswechsel, Tageswechsel; an einem bestimmten, im Wechseltext angegebenen Tage fälliger Wechsel (Art. 33 I WG). Tagwechsel bilden in der Praxis die Regel.
Gegensatz: Sichtwechsel.
Anders: Dato-Wechsel.
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