1. Begriff:
(1) Relative Auslastung des Produktionspotenzials durch die tatsächliche gesamtwirtschaftliche Produktion (Kapazitätsauslastung);
(2) Verhältnis von z.B. Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Produktionspotenzial.
2. Bedeutung: Messgröße in der Konjunkturdiagnose (Bruttoinlandsprodukt-Lücke). Der Auslastungsgrad ist auf das geschlossene Intervall (0,1) normiert. Zusammen mit dem Normalauslastungsgrad lässt sich die konjunkturelle Lage einer Volkswirtschaft ermitteln.
3. Anwendung: Der Auslastungsgrad wird zur Konjunkturforschung u.a. regelmäßig verwandt von der Deutschen Bundesbank, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR).