Post-Ident-Verfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Falls der Kreditvertrag (und die diversen Widerrufsbelehrungen) nicht in der Bank unterschrieben werden, ist es insbesondere bei Online-Finanzierungen üblich, den ausgefüllten Darlehensvertrag den Kreditnehmern per Post zu zuschicken. Die Kreditnehmer unterschreiben diesen und schicken ihn im Post-Ident-Verfahren zurück. Dabei überprüft das örtliche Postamt durch Vorlage der gültigen Personalausweise oder Reisepässe die Identität der Kreditnehmer.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Post-Ident-Verfahren
ausgehend
eingehend
Post-Ident-Verfahren
ausgehend