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Post-Ident-Verfahren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Falls der Kreditvertrag (und die diversen Widerrufsbelehrungen) nicht in der Bank unterschrieben werden, ist es insbesondere bei Online-Finanzierungen üblich, den ausgefüllten Darlehensvertrag den Kreditnehmern per Post zu zuschicken. Die Kreditnehmer unterschreiben diesen und schicken ihn im Post-Ident-Verfahren zurück. Dabei überprüft das örtliche Postamt durch Vorlage der gültigen Personalausweise oder Reisepässe die Identität der Kreditnehmer.

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