Direkt zum Inhalt

Abwasserabgabe

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von den Ländern erhobene Abgabe für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer; nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) i.d.F. vom 18.1.2005 (BGBl I S. 114) m.spät.Änd. zu entrichten nach dem Verursacherprinzip durch den Einleiter (Abgabepflichtiger).

    Bemessungsgrundlage: Anzahl der laut Einleitungsbescheid zulässigen Schadeinheiten im Abwasser. Die Umrechnung von Schadstoffmengen in Schadeinheiten ergibt sich aus einer Tabelle im Anhang des Abwasserabgabengesetzes.

    Der Abgabesatz je Schadeinheit und Jahr wurde seit 1981 stufenweise angehoben (§ 9 IV AbwAG).

    Die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer sind in der Abwasserverordnung (AbwV) i.d.F. vom 17.6.2004 m.spät.Änd. (BGBl I S. 2625) geregelt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com