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Abwasserleitung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist eine Bescheinigung zu fertigen. Ggf. müssen Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau abgesichert werden. Die Bescheinigung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

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