Direkt zum Inhalt

Aktienrückkauf

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft können seit Mai 1998 unter gewissen Auflagen die eigenen emittierten Aktien zurückkaufen.

    Gesetzliche Grundlage dabei bilden das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und § 71 AktG. Darin ist ausgesagt, dass Aktiengesellschaften bis zu zehn Prozent ihrer Anteile über die Börse zurückkaufen können. Allerdings bedarf es dazu der Zustimmung der Aktionäre auf einer Hauptversammlung. Sie kann die Erlaubnis an einen bestimmten Zweck koppeln und Angaben zu dem Betrag machen, der für den Rückkauf genehmigt werden soll. Die Erlaubnis gilt für eine Frist von 18 Monaten.

    Beweggründe für einen A. können die Anlage überflüssigen Kapitals, die Erhöhung des Werts der verbleibenden Aktien am Markt, die Erschwerung von Übernahmeversuchen oder die Nutzung als Tauschwährung bei Firmenübernahmen sein.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com