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Arbeitskostenerhebung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der amtlichen Lohnstatistik, die in vierjährigem Turnus als Stichprobenerhebung im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich durchgeführt wird. Daneben werden bereits bestehende Datenquellen wie bspw. die Personalstandsstatistik herangezogen, um die Arbeitskosten des öffentlichen Dienstes und des Wirtschaftsabschnitts Erziehung und Unterricht abzubilden. Ermittelt werden die Lohnbestandteile wie vermögenswirksame Leistungen und Entgelt für geleistete Arbeit, aber auch die Beiträge der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungen und ihre Aufwendungen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge. Daneben wird die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze und der geleisteten Arbeitsstunden erfragt. Die Arbeitskostenerhebung liefert so neben Informationen über die Zusammensetzung der deutschen Arbeitskosten auch Informationen über die Kosten der Beschäftigung eines Vollzeitarbeitsnehmers bzw. den Preis für eine Arbeitsstunde, die in Deutschland geleistet wird.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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