Direkt zum Inhalt

Arbeitsvermittlung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stellenvermittlung; 1. Begriff: Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen.

    2. Regelung: Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit. Ein Monopol hat die Bundesagentur für Arbeit dafür aber seit 1994 nicht mehr (§§ 35 ff. SGB III). Die Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich unentgeltlich (§ 43 I SGB III).

    Anders: Arbeitnehmerüberlassung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com