außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rechtsschutzverfahren gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörde ist zwischen gerichtlichem und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu unterscheiden. Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist ein Vorverfahren und stellt sich als „verlängertes Festsetzungsverfahren” dar. Es ist eng mit diesem Verfahren verbunden. Einheitlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch. Das Verfahren wird vom Finanzamt durchgeführt. Es ist u.a. als Selbstkontrolle der Verwaltung gedacht und soll die Gerichte entlasten.
Anzuwenden sind im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Vorschriften § 347 f. AO.
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