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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bankbetrieb, Kreditinstitut; Unternehmen, das als Geschäftsbank durch Verknüpfung der bankbetrieblichen Produktionsfaktoren geld- und kreditbezogene Dienstleistungen erstellt.

    1. Volkswirtschaftliche Funktion: Liquiditätsausgleich innerhalb des dem Wertestrom der Sachgüter und Dienstleistungen entgegengerichteten Geldstroms durch Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation.

    2. Einzelwirtschaftliche Funktionen:
    (1) Umtauschfunktion: Schaffung von Möglichkeiten des Tauschs liquider Mittel unterschiedlicher Form und/oder Qualität.
    (2) Depotfunktion: Verwahrung liquider Mittel über bestimmte Zeiträume.
    (3) Transportfunktion: Räumliche Übertragung monetärer Mittel.
    (4) Finanzierungsfunktion: Zeitweilige Überlassung von Geld oder Kredit an Dritte.

    3. Legaldefinition: Nach § 1 KWG sind Kreditinstitute alle Unternehmungen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben, oder wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Sie können auch in öffentlicher Hand sein (öffentliche Kreditinstitute). Kreditinstitute sind: Kreditbanken, Sparkassen und Landesbanken, Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaft) und genossenschaftliche Zentralkassen, Realkreditinstitute, Teilzahlungskreditinstitute, Banken mit Sonderaufgaben und Kapitalanlagegesellschaften. Keine Geschäftsbanken sind die Deutsche Bundesbank, Versicherungsunternehmen und Pfandleihunternehmen.

    Vgl. auch Bankbetriebslehre.

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