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Revision von Barzahlung vom 30.01.2013 - 10:23
Barzahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt. Mit der Übergabe der Zahlungsmittel ist die Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger erfüllt. Zur Barzahlung rechnen:
(1) Direkte Übergabe von Bargeld,
(2) Bargeldversand mittels Wertbrief,
(3) Postanweisung,
(4) Wechsel, die bar eingelöst werden. Vielfach ist in Zahlungsbedingungen bei Barzahlung Kassakonto oder Diskont vorgesehen.
Vgl. auch Bargeschäfte.
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