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Bausparkollektiv

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundgedanke des Bausparsystems.

    1. Prinzip des Bausparkollektivs: Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Bauspargemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf. Hier fließen neben den Sparbeiträgen und den Guthabenzinsen u.a. auch die Tilgungsbeiträge zusammen. Aus der daraus gebildeten Zuteilungsmasse wird den Bausparern nach einem festgelegten Auswahlverfahren (Annahme der Zuteilung) sowohl der eigene Sparanteil als auch das Bauspardarlehen zur Verfügung gestellt.

    2. Personengemeinschaft des Bausparkollektivs: Gesamtheit aller Bausparer und deren Bausparverträge, die mit ihren Spargeldern und Tilgungsrückflüssen die gemeinsame Zuteilungsmasse erwirtschaften.

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