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Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG)

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    Beförderungsvertrag; BinSchG i.d.F. vom 25.8.1998, BGBl. I, 2489; das Gesetz betrifft die Beförderung auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern, insbesondere in §§ 4 ff. die Haftung bei Personen- und Sachschäden.

    Vgl. auch Binnenschifffahrt.

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