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Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern; Sitz in Wiesbaden. Neu errichtet durch Erlass vom 21.11.2007. Geführt in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Statistischen Bundesamt (StBA).
Aufgaben: Forschung über Bevölkerungs- und damit zusammenhängende Familienfragen, Sammlung und Veröffentlichung entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse, Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung.
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