Bundesregierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der Politik, innerhalb derer jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig unter eigener Verantwortung leitet.
Die Bundesregierung kann u.a. Gesetzesvorlagen im Bundestag einbringen (Art. 76 I GG).
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