Dauermietvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Dauermietvertrag bietet den Mietern einen optimalen vertraglichen Kündigungsschutz, der weit über den üblichen Mieterschutz hinausgeht, da der Dauermietvertrag dadurch gekennzeichnet ist, dass das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist. Dauermietverträge werden seit 1953 von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aber auch von Wohnungsbaugenossenschaften abgeschlossen. Bei einem Verkauf der Wohnung muss der Käufer als künftiger Vermieter in den Dauermietvertrag eintreten.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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