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Designated Sponsor

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im elektronischen Handelssystem XETRA eingesetzter Betreuer für die weniger liquiden Werte, also nicht für DAX-Titel. Designated Sponsor stellt bei Bedarf Geld- oder Briefkurse in den Werten, für die er verantwortlich ist. Oft sind Designated Sponsor die Banken oder Wertpapierhändler, die das Unternehmen schon bei der Emission begleitet haben.

    Designated Sponsor unterliegen strengen Anforderungen und werden geratet, dabei werden z.B. das minimale Quotierungsvolumen und der maximale Spread bewertet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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