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Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Merkmale: Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert ca. 5.000 Mitgliedern, insbesondere die Reiseveranstalter und Reisebüros aller Organisationsformen und Größen, ebenso wie die Leistungsträger (Anbieter von Einzelleistungen in der Reisebranche) und die ausländischen Fremdenverkehrsämter gegenüber der Politik und der Wirtschaft im In- und Ausland.

    2. Aufgaben: Der DRV informiert die Öffentlichkeit über die Vorteile der Veranstalterreise sowie des professionellen Reisevertriebs und stärkt die organisierte Urlaubsreise und die professionell gemanagte Geschäftsreise. Er übernimmt neben der Beratung seiner Mitglieder hinsichtlich geltendem Reise- und Wettbewerbsrecht sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch die Weiterbildung durch Seminare und Schulungen. Weiterhin werden den Mitgliedern Marktforschungsdaten sowie Informationen zum Einsatz von Kommunikationstechnologien zur Verfügung gestellt. Nach eigenen Angaben werden rund 75 Prozent des Umsatzes der deutschen Touristikbranche von den Mitgliedern dieser Tourismusorganisation erwirtschaftet. Zahlreiche inhabergeführte Einzelunternehmen bis zum börsennotierten internationalen Konzern machen den DRV zu einem der weltweit größten und einflussreichsten Verbände der Reisebranche.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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