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Dividendenrendite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bewertungsgröße bei einer Anlageentscheidung in Aktien durch einen ertragsorientierten Anleger unter Berücksichtigung realistischer zukünftiger Dividendenschätzungen und in der Vergangenheit nachgewiesener Dividenden: Dividendenrendite (in Prozent) = [(Bardividende + Körperschaftsteuer) / Aktienkurs] ·100. Die Dividendenrendite gibt damit auch die prozentuale Ausschüttung, bezogen auf den aktuellen Kurs der Aktie, an. Sie kann unmittelbar zum Vergleich verschiedener Aktien herangezogen werden. Anleger, die ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge eingereicht haben, erhalten die volle Körperschaftsteuer mit der Bardividende ausgezahlt, wenn der Freibetrag unter Anrechnung anderer Kapitalerträge nicht überschritten wird. Für Anleger ohne Freistellungsauftrag wird der durch das Unternehmen abgeführte Körperschaftsteueranteil auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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