durchlaufende Gelder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Lohnsteuerrechts: Beträge, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seines Berufs von seinem Arbeitgeber zur Begleichung künftiger Aufwendungen für Rechnung des Arbeitgebers erhält. Die durchlaufenden Gelder gehören nicht zum Arbeitslohn; sie sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei.
Vgl. auch Auslagenersatz.
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