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entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bezeichnung für ein Programm innerhalb der Betriebswirtschaftslehre, das die Bedeutung von Entscheidungen systematisch betont. Begründer dieser Richtung ist E. Heinen, der damit eine Öffnung des Fachs gegenüber den sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen einleitete.

    2. Aus einer Analyse von Zielentscheidungen ergibt sich die Abkehr von der Vorstellung einer monistischen Zielfunktion in Form von Gewinnmaximierung. Stattdessen wird betont, dass Betriebe mehrere Ziele verfolgen und insofern von einem Zielbündel auszugehen ist. Neben typisch ökonomischen Zielen (Gewinn-, Umsatz- und Wirtschaftlichkeitsstreben; Sicherung des Unternehmenspotenzials) wird dabei auch auf die Bedeutung des Macht- oder Prestigestrebens hingewiesen.

    Vgl. auch Unternehmungsziele.

    3. Das Wissenschaftsprogramm der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre wird gegliedert: a) In eine vorgelagerte Erklärungsaufgabe: Beschreibung und Erklärung des betrieblichen Entscheidungsfeldes; Ziel ist die Bildung von Erklärungsmodellen (nach Heinen in Form von Produktions- und Kostenfunktionen, Preisabsatzfunktionen, Modellen der kollektiven Entscheidungsfindung etc.) im Sinn einer vereinfachenden Abbildung der Komplexen Realität.

    b) In eine nachgelagerte Gestaltungsaufgabe: Entscheidungsmodelle, die eine optimale Gestaltung des Entscheidungsfeldes erlauben (Modell). Wegen dieser Dienstleistungsfunktion gegenüber der Praxis begreift sich die entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre als praktisch-normative Wissenschaft (normative Betriebswirtschaftslehre).

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