Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 04.10.2017 - 16:35
- Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 25.06.2009 - 10:57
- Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 17.09.2009 - 13:26
- Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 28.02.2013 - 10:38
- Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 04.10.2017 - 16:35
- Revision von Entwicklung der Verhältnisse vom 15.02.2018 - 14:52
Entwicklung der Verhältnisse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Steuerrechts für Änderungen der Lebensverhältnisse, die u.a. auf technischem Fortschritt, wirtschaftlichen, soziologischen, kulturellen und politischen Erkenntnissen beruhen. Eine Berücksichtigung der Entwicklung der Verhältnisse bei der Auslegung steuerrechtlicher Normen steht mit der objektiven Auslegungstheorie im Einklang.
Vgl. auch typische Betrachtungsweise, wirtschaftliche Betrachtungsweise.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon