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Revision von Eskalationsverfahren vom 27.07.2012 - 11:38

Eskalationsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der Kompetenzordnung eines Kreditinstituts müssen klare Kreditentscheidungsregeln festgelegt sein. Es ist demzufolge auch geregelt wie vorzugehen ist, wenn abweichende Voten vorliegen. Dann greift das Eskalationsverfahren. Auch hierbei muss festgelegt sein, unter welchen Kriterien unter Berücksichtigung der Geschäftspolitik des Kreditinstituts ein negatives Votum überstimmt werden kann. 

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