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Europäischer Rat

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Merkmale: Der E.R. ist das Dachorgan und die höchste politische Instanz der EU. In ihm kommen die Staats- und Regierungschefs der EU und der Präsident der Europäischen Kommission zusammen. Er wurde 1974 institutionalisiert und hat seit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) eine primärrechtliche Verankerung. An den mindestens zwei jährlichen Gipfeltreffen des E.R. nehmen auch die Außenminister und ein weiteres Mitglied der Kommission teil. Die Wirtschafts- und Finanzminister können in Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion hinzu gerufen werden. Der E.R. erstattet dem Europäischen Parlament Bericht. Seit 2004 tagt der E.R. nur noch in Brüssel. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) oder dem Europarat in Strassburg, der bereits 1949 als eigenständige internationale Organisation gegründet wurde.

    2. Aufgaben: Der E.R. gibt der Union „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest” (Art. 4 EUV). Dies ist auch relevant für die Bereiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Der E.R. kann im Rahmen der GASP nicht nur Grundsätze und allgemeine Leitlinien, sondern auch Gemeinsame Strategien beschließen (Art. 13 EUV). Wichtige Treffen des E.R. fanden z.B. statt in Berlin im Jahr 1999 (Billigung der Reform der Agrar- und Strukturpolitik, Festlegung der Finanziellen Vorschau der Europäischen Union 2000–2006), in Nizza im Jahr 2000 (Reform der Zusammensetzung und Stimmgewichtung in den europäischen Institutionen), in Laeken im Jahr 2001 (Einberufung des Konvents zur Zukunft Europas), in Kopenhagen im Jahr 2002 (Beschluss des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1.5.2004).

    Weitere Informationen unter www.europa.eu.de  . 

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