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Facharbeiter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    aus der tariflichen Praxis übernommene Bezeichnung für:
    (1) denjenigen Arbeitnehmer, der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf die vorgeschriebene Ausbildungsabschlussprüfung abgelegt hat und auch im erlernten Beruf beschäftigt ist (auch gelernter Arbeiter genannt);
    (2) denjenigen Arbeitnehmer, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse denen unter
    (1) gleichzusetzen sind.

    Anders: Angelernter Arbeiter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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