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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten (ggf. auch: und Gefahren) bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen. "Frei"-Klauseln sollten durch Hinzufügen des engl. Kürzels der entsprechenden Incomternsklausel präzisiert werden.

    Vgl. auch Incoterms.

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