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Revision von freie Mitarbeiter vom 28.02.2013 - 14:29
freie Mitarbeiter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personen, die nicht im Rahmen eines festen Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner aufeinander folgender Aufträge tätig werden. Je nach dem Grade ihrer Abhängigkeit gelten sie als Arbeitnehmer oder (zumeist) arbeitnehmerähnliche Personen. Nach § 12a TVG können für freie Mitarbeiter Tarifverträge geschlossen werden.
Vgl. auch Scheinselbstständigkeit.
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