Gemeinsamer Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Wirtschaftsunion; regionale Freihandelszone (Zollunion, Freihandelszone).
2. Gemeinsamer Markt im Rahmen der EU: EU, EG, EWG, EEA, Einheitlicher Binnenmarkt.
3. EU-Wirtschaftsrecht: Der Gemeinsame Markt ist ein zu einem Drittland oder mehreren Drittländern durch gemeinsame Außenhandelsgrenze abgegrenzter Raum des Wirtschaftens, der auf staatsgrenzenüberschreitenden Grundfreiheiten in einem Schutzsystem gegen Wettbewerbsverfälschungen beruht und von sektoralen und flankierenden Unionspolitiken begleitet wird.
Vgl. auch regionale Integration, Regionalismus.
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Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Aufwendungen Dienstleistungen Direktinvestition Einrede der Vorausklage Freihandelszone Handelsvertreter Kommissionsgeschäft Kooperation Liquidität Prozess Subsidiarität Terms of Trade eidesstattliche Versicherung informeller Sektor juristische Person nicht tarifäre Handelshemmnisse stille Gesellschaft struktureller Wandel
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