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GNU General Public License

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. GNU GPL oder auch nur GPL; Lizenz für die Verbreitung von Software, die Nutzern das Recht zugesteht, die betroffene Software nicht nur zu nutzen, sondern diese ebenfalls zu kopieren und weiterzugeben, zu analysieren und ändern zu dürfen. Wird Software, die unter dieser Lizenz verbreitet wird, weiterentwickelt, verändert oder im Rahmen anderer Software genutzt, so muss die neue Software ebenfalls unter dieses Lizenzmodell gestellt werden. Ebenso muss der Quellcode der Software veröffentlicht werden.

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