Güternahverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Bundesrepublik Deutschland der Güterkraftverkehr innerhalb der Grenzen der Nahzone (Gebiete aller Gemeinden mit festgelegten Ortsmittelpunkten im 75-km-Umkreis um den Ortsmittelpunkt der Gemeinde des Fahrzeugstandortes).
Gegensatz: Güterfernverkehr.
Vgl. auch Verkehrspolitik.
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