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Güterverkehrszentrum (GVZ)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Modellkonzeption eines zentralen Güterverteilungssystems, bei dem Logistik- und Verkehrsbetriebe an einem verkehrsgünstigen Standort mit Anschluss möglichst vieler Verkehrsträger kooperieren. Die Flächen und Räume der Gemeinschaftsanlage werden auf Mietbasis vergeben, so dass im Gegensatz zur Modellkonzeption Güterverteilzentren, die i.d.R. von einem Logsitikdienstleister betrieben wird, die Selbstständigkeit der Unternehmen erhalten bleibt. Neben der Umschlags- und Kommissionierfunktion werden durch diese auch Verpackungs-, Lager- und Servicefunktionen wahrgenommen. Zielsetzung bei der Einrichtung von Güterverkehrszentren ist die Nutzung der Systemstärken der verschiedenen Verkehrsträger, eine bessere Nutzung der Verkehrsinfrastruktur und eine Zusammenfassung zersplitterter Transporte.

    Besonderer Bedeutung kommt Güterverkehrszentren in drei Bereichen zu: a) Als Schnittstelle zwischen Nah- und Fernverkehr dienen Güterverkehrszentren dazu, Teilladungen zu größeren Ladungen zusammenzufassen.

    b) Als Umschlag-Terminals im kombinierten Verkehr, die zu Logistikunternehmen mit einer breiten Leistungspalette ausgebaut wurden, bewirken Güterverkehrszentren eine Stärkung der Kooperation zwischen Schiene, Wasserstraße und Straße.

    c) Als Teil einer City-Logistik fassen Güterverkehrszentren am Rande der Stadt Transporte zur Versorgung von Unternehmen im Innenstadtbereich zusammen. Diesem Konzept kommt durch die Forderung nach bestandsarmer Distribution und der damit verbundenen erhöhten Lieferfrequenz bei verringertem Liefervolumen und gleichzeitig hoher Verkehrsdichte im Stadtverkehr eine besondere Bedeutung zu. Sie sind kommunalpolitisch häufig gewünscht, setzen sich aber in der Praxis wegen der oft fehlenden Kooperationsbereischaft der zu beteiligenden Partner nur schwer durch.

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