Hagelversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung gegen Schäden aus Hagelschlägen (Hagel). Die Hagelversicherung im klassischen Sinn ist die Versicherung von Bodenerzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus gegen Hagelschäden. Hagelschäden sind auch in der verbundenen Hausratversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung und (Kfz-) Teilkaskoversicherung eingeschlossen. In der Sturmversicherung und der Extended-Coverage-Versicherung kann die Abdeckung von Hagelschäden vereinbart werden. Da die Schadenhöhe erst am Ende der Versicherungsperiode feststeht, regelt § 92 II VVG, dass der Versicherer nach einem Schaden nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen kann.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Hagelversicherung
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