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Revision von ILO vom 02.02.2018 - 11:56

ILO

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    Abk. für International Labour Organization, Internationale Arbeitsorganisation (IAO); durch den Friedensvertrag von Versailles 1919 mit Sitz in Genf ins Leben gerufen, in enger Verbindung zum Völkerbund. 1946 Abkommen zwischen den UN und der ILO, durch das die ILO den Status einer Sonderorganisation der UN erhielt (Mustervertrag für die Schaffung der übrigen UN-Sonderorganisationen).

    Mitglieder (2013): 185 Mitgliedsstaaten.

    Hauptorgane: Internationale Arbeitskonferenz (Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten), die jährlich einmal zur Annahme von Übereinkommen (Konventionen) zusammenkommt; Verwaltungsrat, der aus 56 Mitgliedern (28 von Regierungen, je 14 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) besteht, wobei die wirtschaftlich wichtigsten Mitgliedsstaaten über zehn Sitze verfügen, die restlichen werden gewählt; Internationales Arbeitsamt (IAA) in Genf, das die Funktion eines Sekretariats ausübt.

    Ziele: Generelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im weltweiten Rahmen. Als wichtigste Instrumente dienen die Aufstellung internationaler Konventionen und Empfehlungen, deren Annahme durch die Internationale Arbeitskonferenz, das Weltbeschäftigungsprogramm und ILO-Programm für technische Entwicklungshilfe. Auf der Weltbeschäftigungskonferenz 1976 wurde das sog. Grundbedürfniskonzept vorgestellt, welches die Entwicklungshilfe beeinflusste.

    Die Finanzierung erfolgt durch Umlagen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten.

    Wichtige Publikationen: International Labour Review; World of Work; Bulletin of Labour Statistics; Yearbook of Labour Statistics.

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