Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Indexklausel vom 19.02.2018 - 15:05
Indexklausel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Wertsicherungsklausel, die festlegt, dass bei Erhöhung bestimmter Preisindizes (Lebenshaltung, Baukosten, Effektivlöhne etc.) bis zur Zahlungszeit ein entsprechender Zuschlag zu einer Geldschuld zu leisten ist. Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung führt eine Verringerung des festgelegten Preisindex zu einem Abschlag an der korrespondierenden Geldschuld.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon