Institut
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Durch die Sechste KWG-Novelle eingeführter Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 1 KWG).
2. Bezeichnung einer Einrichtung des Staates bzw. einer Selbstverwaltungskörperschaft mit vorwiegend wissenschaftlichen Aufgaben.
3. Benutzung der Bezeichnung für gewerbliche Unternehmen, soweit sie überhaupt infrage kommt, nur mit Hinweis auf den gewerblichen Charakter gestattet (z.B. Beerdigungsinstitut); sonst als irreführende Angabe unzulässig gemäß § 5 UWG.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Angestellter Arbeitnehmer Betrieb Delegation Factoring Freistellungsauftrag Herausgeber Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liegenschaft Marke Nichtigkeit Patent Patronatserklärung Product Placement Urheberrecht Verwaltung akzessorische Sicherheiten juristische Person
eingehend
Institut
ausgehend