internationale Produkthaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gegenstand der Produkthaftung sind Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt, das industriell hergestellt worden ist, an Menschen (Gesundheit) oder Sachen (Eigentum) hervorruft. Es haften in den Ländern der EU alle am Produktionsprozess Beteiligten. Die EU hat eine Richtlinie (1995) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte erlassen, die mittlerweile in den meisten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Die wesentliche Neuerung dieser EG-Richtlinie ist die verschuldensunabhängige Haftung.
Vgl. auch technische Arbeitsmittel.
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Interne Verweise
EU-GVV EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) Haager Einheitliches Kaufgesetz Handelsklauseln Schiedsgerichtsklausel Schiedsgerichtsordnung Schiedsklausel UN-Kaufrecht UN-Schiedsabkommen United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Wiener Kaufrechtsübereinkommen internationale Produkthaftung internationale Schiedsklauseln Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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