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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einseitige, d.h. ohne unmittelbare Gegenleistung erfolgende Übertragungen von Gütern, Dienstleistungen, oder Finanzaktiva.

    Beispiele: Entwicklungshilfeleistungen in realer Form (z.B. unentgeltliche Lieferung von Gütern), oder in monetärer Form (Übertragung von Finanzaktiva).

    Vgl. auch Zahlungsbilanz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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