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kalte Betriebskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nachstehend sind die wichtigsten, sogenannten kalten Betriebskosten aufgeführt, die auf den Mieter umgelegt werden können:

    Grundsteuern und andere öffentliche Lasten

    Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser

    Schornsteinfeger

    Straßenreinigung

    Müllentsorgung

    Hauswartdienste

    Hausreinigung

    Allgemeinstrom

    Versicherungen

    Kabel (nur bis 6/2024)

    Aufzug

    Sonstige Betriebskosten

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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