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KfW - Wohngebäude - Kredit

Definition: Was ist "KfW - Wohngebäude - Kredit"?

Kreditprogramm für die energieffiziente Sanierung, den Bau oder den Kauf von Wohngebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditprogramm für die energieffiziente Sanierung, den Bau oder den Kauf von Wohngebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
    Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.


    1. Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses
    Gefördert wird der Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Beim Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf der Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten) gefördert. Zusätzlich gefördert werden die notwendige Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung.
    Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse liegt bei 120.000 € je Wohneinheit. Davon fallen 5 % als Tilgungszuschuss, also maximal 6.000 € an. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben, reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit.

    2. Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
    Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Ebenso gefördert wird die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maßnahme der energetischen Sanierung gefördert, wenn diese Kosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
    Der maximale Kreditbetrag hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Wird die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht, wird das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 € je Wohneinheit gefördert. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 € je Wohneinheit, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie nach der Sanierung, desto höher liegt der Tilgungszuschuss.

    Effizienzhaus Tilgungzuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
    Effizienzhaus 40 20% von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 24.000 €
    Effizienzhaus 40                  Erneuerbare Energienklasse 25% von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 37.500 €
    Effizienzhaus 55 15% von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 18..000 €
    Effizienzhaus 55                  Erneuerbare Energienklasse 20% von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 30..000 €
    Effizienzhaus 70 10% von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 12..000 €
    Effizienzhaus 70                  Erneuerbare Energienklasse 15% von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 22..500 €
    Effizienzhaus 85   5% von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu   6.000 €
    Effizienzhaus 85                  Erneuerbare Energienklasse 10% von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €
    Effizienzhaus Denkmal  5% von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu   6.000 €
    Effizienzhaus Denkmal                  Erneuerbare Energienklasse 10% von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €

    Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens dem Kreditkonto gutgeschrieben und verringert damit die Laufzeit.

    3. Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    Mit diesem Förderkredit erfolgt eine Unterstützung, wenn eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umgewidmet wird.
    Der Förderumfang entspricht dem einer Komplettsanierung.

    Konditionen:
    Es besteht die Wahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:
     

    1. Annuitätendarlehen
      Beim Annuitätendarlehen werden in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen - danach gleich hohe monatliche Annuitäten gezahlt. Laufzeiten 4 bis 10, 11 bis 20, 21 bis 30 Jahre.
    2. Endfälliges Darlehen
      Beim endfälligen Darlehne werden während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt. Laufzeiten 4 bis 10, 11 bis 20, 21 bis 30 Jahre.

     

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