Direkt zum Inhalt

Know-how-Vereinbarungen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Kartellverbot freigestellt durch die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung. Die Technologietransfer-GVO betrifft neben Know-how-Lizenzvereinbarungen auch Patentlizenzvereinbarungen zwischen zwei Unternehmen, die diesen die Produktion der Vertragsprodukte oder Dienstleistungen ermöglichen. Vereinbarungen dieser oder ähnlicher Art, die nicht ausdrücklich verboten sind, sind vom Verbot des Art. 81 I EGV freigestellt, sofern die festgelegten Marktanteilsschwellen nicht überschritten werden.Sie liegen bei 20% für Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern und bei 30% für Vereinbarungen zwischen Nicht-Wettbewerbern. Bei Wettbewerbern wird dabei auf den gemeinsamen Marktanteil abgestellt, während bei Nicht-Wettbewerbern die individuellen Marktanteile der beteiligten Unternehmen betrachtet werden. Außerhalb des durch die Marktanteilsschwellen geschützten Bereichs ist eine Einzelfallprüfung nach Art. 81 III EGV auf Grundlage der Technologietransfer-Leitlinien notwendig, die die Technologietransfer-GVO insoweit ergänzt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com