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komplementärer Handel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beim komplementären Handel ergänzen sich die Handelsstrukturen der beteiligten Länder, indem gegenseitig Waren gehandelt werden, die im Empfängerland nicht produziert werden

    Beispiel: Erdöl - High-Tech-Maschinen.

    Gegensatz: substitutiver Handel.

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