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Konkurrenzsystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Konkurrenzsystem kann jeder Aufgabenträger nach Belieben auf jede Einnahmequelle zugreifen und Bemessungsgrundlage, Abgabepflicht, Tarifverlauf und -niveau frei wählen. Das Konkurrenzsystem bietet einerseits den Aufgabenträgern damit das höchste Maß an Einnahmeautonomie, erlaubt andererseits keine Koordination der Einnahmewirkungen der gesamten öffentlichen Hand.

    Vgl. auch Mischsystem, Trennsystem.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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