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Revision von Kostenträgerrechnung vom 17.02.2010 - 13:22
Kostenträgerrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilbereich der Kostenrechnung, der Kosten für Kostenträger direkt aus der Kostenartenrechnung (Einzelkosten) oder mithilfe von Kalkulationsverfahren (Kalkulation) aus der Kostenstellenrechnung übernimmt und pro Kostenträger für die gesamte Abrechnungsperiode (Kostenträgerzeitrechnung) oder pro Einheit eines Kostenträgers (Kostenträgerstückrechnung, Kalkulation) ausweist.
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