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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Bank müssen zur Entscheidung über einen Kreditantrag die Bilanzen der letzten drei Jahre nebst Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) vorliegen sowie gegebenenfalls Lage- und Bilanzbericht. Zum laufenden Geschäftsjahr ist die Einreichung von Zwischenzahlen und der Unternehmensplanung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Bei einer Neuverbindung müssen (bei eingetragenen Firmen) Handelsregisterauszug und bei Gesellschaften die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages präsentiert werden.

    Bei Übernahme der persönlichen Haftung von Inhabern, Gesellschaftern, Geschäftsführern benötigt die Bank eine aktuelle Aufstellung des Privatvermögens und der privaten Schulden; sowie zur Klärung der steuerlichen Situation Steuerbescheide, bes. zur Einkommensteuer.

    Sofern das Privatvermögen persönlich haftender Personen Immobilienvermögen beinhaltet, sind Objektunterlagen (Taxe oder technische Unterlagen, Lichtbilder, Ertragsrechnungen, Grundbuchauszüge, ggf. auch Miet- oder Darlehensverträge) für die Bank von Interesse.

    Geldvermögen kann durch Konto- oder Depotauszüge nachgewiesen werden.

    Der letzte Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes kann ebenfalls für die Kreditbeurteilung wichtig sein.

    Soll im Rahmen einer zu beantragenden Kreditgewährung ein bisher dem Kreditinstitut unbekanntes Objekt beliehen werden, dann sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
    (1) Grundbuchauszug, wenn das Objekt bereits Eigentum ist, sonst Kaufvertrag, zumindest im Entwurf,
    (2) Taxe, wenn noch nicht vorhanden: technische Unterlagen,
    (3) Zeichnungen, wenn es sich um ein Bauvorhaben handelt,
    (4) Lichtbilder, bei fertigem Objekt,
    (5) technische Unterlagen, Baugenehmigung, bei Bauvorhaben,
    (6) Lageplan/Katastermaterial,
    (7) Baukostenaufstellung, nur bei unfertigen Bauvorhaben,
    (8) Gebäude-Versicherungspolice und
    (9) Gebrauchsabnahmeschein, soweit vorhanden und erforderlich.

    Wichtig ist, dass den Unterlagen ein Inhaltsverzeichnis vorgeheftet ist, alle Blätter durchnummeriert sind und möglichst auf jedem Blatt der Kreditnehmername erkennbar ist. Letzteres ist bes. dann bedeutsam, wenn die Blätter nicht gebunden sind.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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