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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Güter, die mit einer Marke von Herstellern (Herstellermarke), Händlern (Handelsmarke) oder Dienstleistern (Dienstleistungsmarke) auf den Markt gebracht werden. Die Markierung hat Herkunfts-, Unterscheidungs-, Schutz-, Garantie- und Werbefunktion gegenüber anonymen Gütern und konkurrierenden Markenartikeln.

    Kennzeichen sind gleichbleibende Qualität (Qualitätssicherheit), hoher Bekanntheitsgrad und umfassende Marktgeltung; letztere werden durch intensive Verbraucherwerbung zu erreichen versucht.

    Gegensatz: No Names.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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