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Marktmanipulation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Täuschungshandlung im Wertpapiergeschäft, z.B. durch Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonfliktes. Die Marktmanipulation unterliegt dem  Verbots des § 20a I 1 Nr. 2 WpHG, ergänzt durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der  Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung - MaKonV - vom 1.3.05 (BGBl I 515).

    Vgl. auch Scalping, Kursstützung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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