Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von mechanische Rechte vom 19.02.2018 - 17:04

mechanische Rechte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff zur Bezeichnung des regelmäßig an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergebenen Vervielfältigungsrechts und Verbreitungsrechts von Werken der Musik auf Schallplatten und sonstigen Tonträgern.

    Vgl. auch Zwangslizenz.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com