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Revision von Mehrkosten vom 14.02.2018 - 17:46

Mehrkosten

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    1. Begriff: a) Mehrkosten i.w.S.: Die über einen verglichenen Kostenwert (z.B. Eigenfertigungskosten) hinausgehenden Kosten, z.B. Mehrkosten des Fremdbezugs.

    b) Mehrkosten. i.e.S.: Die über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. die Kosten für Fertigungsausschuss, Zeit- und Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten und Schwund bei lagernden Rohstoffen.

    Vgl. auch Abweichungen.

    2. Außergewöhnliche Mehrkosten erheblicher Höhe können als Verluste aus Wagnissen behandelt werden.

    Vgl. auch Nacharbeitskosten.

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