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Revision von Meldejahresschaden vom 19.02.2018 - 14:53
Meldejahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Schaden, der einem Versicherungsunternehmen in einem Kalenderjahr gemeldet wurde, und zwar unabhängig davon, ob er auch in dem entsprechenden Kalenderjahr eingetreten ist.
2. Merkmale: Meldejahresschäden setzen sich aus den Geschäftsjahresschäden und den Spätschäden zusammen.
3. Bedeutung: Als Kennziffer beschreibt die Zahl der Meldejahresschäden die Arbeitslast der Schadenabteilungen in dem betreffenden Kalenderjahr.
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